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   BSG, 28.07.1959 - 11/8 RV 425/57   

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BSG, 28.07.1959 - 11/8 RV 425/57 (https://dejure.org/1959,1216)
BSG, Entscheidung vom 28.07.1959 - 11/8 RV 425/57 (https://dejure.org/1959,1216)
BSG, Entscheidung vom 28. Juli 1959 - 11/8 RV 425/57 (https://dejure.org/1959,1216)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • BSGE 10, 209
  • NJW 1959, 2328 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 29.10.1958 - 9 RV 280/57

    Voraussetzungen zur Bewertung der seelischen Begleiterscheinungen iSv § 30 Abs 1

    Auszug aus BSG, 28.07.1959 - 8 RV 425/57
    Die Frage, ob neurotische oder psychogene Reaktionen noch Folgen des Wehrdienstes sind, bedarf der besonderen Prüfung, wenn solche Reaktionen an wehrdienstbedingte organische Störungen, die noch nicht abgeklungen sind, anknüpfen und sich mit ihnen 'vermischen'; dabei ist nicht auf die 'normale Reaktion' eines Menschen mit 'durchschnittlicher Empfindlichkeit', sondern auf die Reaktion des Betroffenen abzuheben; 'wunschbedingte' Vorstellungen oder 'Begehrensvorstellungen', die auf Willensschwäche beruhen, können aber auch dann nicht als Schädigungsfolgen in Betracht kommen (Fortführung BSG 1958-10-29 11/9 RV 280/57 = BSGE 8, 209).
  • BSG, 15.03.1979 - 9 RVs 6/77

    Zur Abgrenzung des Begriffes Behinderung - Bemessung der Gesamt-MdE bei mehreren

    Leitlinien ergeben sich aus der sozial-rechtlichen Rechtsprechung zur Bewertung von Neurosen und Trunksucht (vgl BSG 1959-07-28 11/8 RV 425/57 = BSGE 10, 209, 213, BSG 1964-06-25 4 RJ 425/63 = BSGE 21, 163, BSG 1964-07-01 11/1 RA 158/61 = BSGE 21, 189, BSG 1968-06-18 3 RK 63/66 = BSGE 28, 114, BSG 1970-08-28 3 RK 74/67 = BSGE 31, 279, BSG 1975-02-13 3 RK 68/73 = BSGE 39, 167).
  • BSG, 13.12.1966 - 10 RV 741/64

    Wahlfeststellung im Sozialrecht - Nachschieben von Gründen bei einem

    Eine für den Kläger günstigere Entscheidung lasse sich bei diesem Sachverhalt auch aus dem Urteil des BSG vom 28. Juli 1959 (BSG 10, 209) nicht herleiten.

    Das BSG hat hierzu in seinem Urteil vom 28. Juli 1959 (BSG 10, 209) ausgesprochen, daß die Frage, ob neurotische und psychogene Reaktionen noch Folgen des Wehrdienstes sind, der besonderen Prüfung bedürfe, wenn solche Reaktionen an wehrdienstbedingte organische Störungen, die noch nicht abgeklungen sind, anknüpfen und sieh mit ihnen vermischen.

  • BSG, 20.08.1963 - 11 RV 808/61

    Gewährung einer Rente wegen Erkrankungen eines Wehrdienstverpflichteten während

    Wie das BSG für das Rechtsgebiet der KOV (vgl. BSG 11, 50, 55) und für das Rechtsgebiet der Unfallversicherung (vgl. zuletzt Urteile des BSG vom 18. Dezember 1962, BSG 18, 163 und BSG 18, 173 mit weiteren Hinweisen) entschieden hat, darf die Prüfung, welche Bedingungen als wesentliche und damit als Ursachen im Sinne des Rechts der Unfallversicherung und der KOV anzusehen sind, nicht auf Geschehensabläufe beschränkt werden, die sich im Gebiet des Körperlich-Organischen abgespielt haben oder an organische Störungen anknüpfen oder sich untrennbar mit ihnen vermischen (siehe auch BSG 10, 209, 213); vielmehr sind auch Vorgänge im Bereich des Psychischen und Geistigen ( "Neurosen" ) hinsichtlich ihrer rechtlichen Bedeutung zu würdigen (vgl. hierzu BGHZ 20, 137 [BGH 29.02.1956 - VI ZR 352/54]), auch psychische Reaktionen können rechtlich wesentlich durch ein Unfallereignis oder durch versorgungsrechtlich erhebliche Tatbestände im Sinne der §§ 1 ff BVG "verursacht" sein.

    Allerdings wird der ursächliche Zusammenhang im Rechtssinne in der Regel dann zu verneinen sein, wenn "Neurosen" wesentlich die Folge wunschbedingter Vorstellungen sind, wenn es sich bei dem Erscheinungsbild um Wunsch- oder Entschädigungsreaktionen handelt (sog. "echte Rentenneurosen" nach Heuer, ÄM 1960, 2221, 2223 im Anschluß an Venzlaff, Die psychoreaktiven Störungen nach entschädigungspflichtigen Ereignissen, 1958; Schubert aaO; BSG 10, 209, 213 und Urteil des BSG vom 18, Dezember 1962, BSG 18, 173).

  • BSG, 26.02.1992 - 9a RV 30/90

    Pazifist - Wehrdienst - Freitod - Zweiter Weltkrieg

    Für das Versorgungsrecht ist nie zweifelhaft gewesen, daß es nicht auf einen generellen typisierenden Maßstab, sondern auf die individuelle Belastbarkeit geschädigter Personen ankommt (vgl insbesondere für den Suizid BSGE 7, 192, 194; 10, 209, 213; 11, 50, 56; SozR 3200 § 8 Nr. 3; und Urteil vom 23. November 1971 - 8 RV 179/71).
  • BVerwG, 18.12.1974 - VI C 47.72

    Entlassung eines Soldaten wegen Dienstunfähigkeit - Gesundheitliche Schädigung

    Es bestehen auch keine durchgreifenden Bedenken, wenn das Berufungsgericht für die rechtliche Beurteilung des Ursachenzusammenhanges im vorliegenden Fall auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zum sog. Neurosenproblem zurückgreift (vgl. u.a. BSG 10, 209 [213]; 11, 50 [54/55]; 18, 163; 18, 173 [176]; 19, 275 [278]; 20, 241 [243]).
  • BVerwG, 16.01.1964 - II C 88.61

    Gehirnerschütterung mit Schädelfraktur - Verschwinden früherer organischer

    Nach dieser Rechtsprechung ist in einem Dienstunfall die Ursache im Rechtssinne (wesentliche Bedingung) für die Dienstunfähigkeit dann nicht zu erblicken, wenn sich in tatsächlicher Hinsicht ergibt, daß der Geschädigte bei der ihm zumutbaren Anspannung der Willenskraft mit der abartigen psychischen Reaktion auf den Unfall fertig geworden wäre (BSGE 11, 50; 10, 209[213] und Urteil vom 18. Dezember 1962 - 2 RU 189.59 - [NJW 1963 S. 1693]).
  • BGH, 13.06.1962 - IV ZR 278/61

    Rechtsmittel

    Bei der Beurteilung eines derartigen Verhaltens haben die ordentlichen und Sozialgerichte, von verschiedenen Ursachenlehren herkommend, die Frage erörtert, ob und unter welchen Voraussetzungen eine solche Schadensfolge den ursächlichen Zusammenhang zwischen Schadenstatbestand und Schädigung in Frage stellt (BGHZ 20, 137 [BGH 29.02.1956 - VI ZR 352/54] BGH NJW 1958, 1579 [BGH 10.06.1958 - VI ZR 120/57] Nr. 21, RzW 1960, 453, 455 RzW 1961, 381 Nr. 21, RVA 1926, S. 480 ff; BSG 10, 209 ff; Witter, Die Neurose im bürgerlichen Schadensersatzrecht und im Sozialversicherungsrecht, NJW 58, 245 ff; Pesch, Neurose und Sozialversicherung, JZ 62, 145).
  • LSG Hessen, 12.01.1972 - L 5 V 973/70

    Entscheidung zur Frage der Hinterbliebenenversorgung bei Freitod des Ehemannes

    Für solche, die das schädigende Ereignis darstellen, ergeben sich jedoch keine konkreten Anhaltspunkte, die in jedem Einzelfalle zu fordern sind, auch und gerade unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BSG in Selbstmordfällen, wie sie in den Entscheidungen vom 28. Juli 1959 (Az.: 11/8 RV 425/57) und vom 11. November 1959 (Az.: 11/9 RV 290/57) Ausdruck findet.
  • BSG, 14.07.1976 - 9 RV 60/75
    Soweit es darum geht, ob die Klägerin neurotische oder andere krankhafte Störungen wahrscheinlich durch die Haft erlitten hat, ist dies nicht allein nach Durchschnittsmaßstäben zu beurteilen, vielmehr ist die besondere Belastbarkeit der Klägerin zu berücksichtigen (BSG 10, 209).
  • BSG, 31.01.1962 - 10 RV 955/58
    Falls es hierbei feststellen sollte, daß von-einem nach dem Erlaß der Benachrichti- gung vom 17" Oktober 1947 liegenden Zeitpunkt an psychogene Reaktionen die wesentliche Ursache der Funktionsbehinderungen darstellen, wird es weiter prüfen müssen, ob diese Reaktionen etwa noch Folgen der Wehrdienstbedingten Schädigung sind (vgl" dazu BSG 10, 209)° Die Kostenentscheidung mußte dem abschließenden Urteil vorbehalten bleiben°.
  • BSG, 19.06.1962 - 11 RV 12/60
  • BSG, 23.05.1962 - 9 RV 1370/60
  • BSG, 13.10.1959 - 10 RV 78/57
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